Voraussetzungen erfüllen
Sie pflegen Ihre Angehörigen, z. B. bei der Körperpflege, bei der Lagerung, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme. Sie sind volljährig und es besteht eine längere Pflegesituation? Wenn ja, dann erfüllen Sie bereits einige der Kriterien.
Zu Hause bleiben dank Spitex Sünneli
Das Wohlbefinden in vertrauter Umgebung ist essentiell. Viele Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, möchten daher so lange wie möglich zu Hause bleiben. Unser ambulantes Pflegeangebot ist darauf spezialisiert. Dabei liegt uns besonders am Herzen, Ihre Lebensqualität und individuellen Lebensgewohnheiten in den eigenen vier Wänden zu bewahren und wenn möglich, zu fördern.
Entlastung im eigenen Haushalt mit Spitex Sünneli
Für viele ist die tägliche Hausarbeit eine Herausforderung, da oft die Zeit oder die Kapazität fehlt. Unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bedarfsgerecht. Diese Haushaltshilfe lässt sich ideal mit unseren Pflege- und Betreuungsdiensten kombinieren.
Zusammen stark: Spitex Sünneli für Ihre liebevolle Unterstützung
Partner:innen, Kinder, Geschwister, gute Freund:innen oder Nachbar:innen: Häufig sind es die Nächsten, die zur Stelle sind, wenn sich der Gesundheitszustand ihrer Angehörigen verschlechtert. Aus diesem Grund sind wir anders als andere – wir stellen den Menschen ins Zentrum unserer Betreuungsphilosophie und bieten eine persönliche und einfühlsame Unterstützung für Angehörige.
«Die Spitex Sünneli AG bringt Wärme und Fürsorge in Ihr zu Hause. Mit mehreren Jahren Spitex Erfahrung führe ich als Fach- und Pflegedienstleitung die Spitex Sünneli mit viel Herz und Leidenschaft. Mein Team unterstützt Sie jederzeit gerne.»
Michaela Weibel
Dipl. Pflegefachfrau HF
Fach-und Pflegedienstleitung Somatische Pflege
Unser Angebot im Bereich Somatische Pflege ermöglicht es Ihnen, weiterhin zu Hause zu leben. Egal ob Jung oder Alt, wir helfen gerne. Im Fachbereich Somatik beschäftigen wir uns mit sämtlichen Grunderkrankungen, egal ob Sie Unterstützung beim Medikamenten richten oder Unterstützung bei der Körperpflege benötigen, wir helfen gerne.


«Als Dipl. Pflegefachmann FH habe ich mehrere Jahre auf verschiedensten akut Psychiatrischen Abteilungen sowie in der ambulanten Pflege gearbeitet. Mit meiner Erfahrung führe ich den Fachbereich Psychiatrie in eine neue Ära. Mein Team hilft Ihnen gerne. »
Nils Milinowski
Dipl. Pflegefachmann FH
Pflegedienstleiter Psychiatrie Spitex
Möchten Sie ein eigenständiges und autonomes Leben zu Hause führen? Der Fachbereich Psychiatrie beschäftigt sich mit sämtlichen Erkrankungen in der Psychiatrie. Wir ermöglichen Ihnen trotz psychiatrischer Erkrankung ein autonomes Leben zu Hause.
Beim ersten Besuch klären wir den Pflegebedarf ab und planen mit Ihnen gemeinsam den Einsatz.
Unter anderem Vitalzeichenkontrolle, Wundversorgung jeglicher Art, Infusionstherapie sowie das Richten und Verabreichen von Medikamenten; weitere Leistungen sind auf Anfrage möglich.
Hiermit ist die Körperpflege gemeint und die Hilfe und Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens.
Bei kurzfristigen Absagen unter 24h berechnen wir eine Gebühr in der Höhe von CHF 79.–.
Die vom Kanton geforderte Patientenbeteiligung von max. CHF 15.35 pro Tag wird allen Klientinnen und Klienten ab 65 Jahren direkt in Rechnung gestellt. Bei Pflegeleistungen unter 60 Minuten erfolgt eine anteilige Verrechnung. Diese Kosten w
An Sonn- und Feiertagen berechnen wir zusätzlich eine Wochenendzulage in der Höhe von CHF 6.– pro Stunde. Dies gilt wiederum nur für Dienstleistungen, welche nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung sind.
Aufgrund des administrativen Aufwands wird Ihnen einmal im Monat eine Pauschale von CHF 8.– in Rechnung gestellt.
Für hauswirtschaftliche Dienstleistungen wird eine Wegpauschale in Höhe von CHF 8.– berechnet, nicht in Kombination mit Leistungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Dies wird maximal dreimal täglich abgerechnet.
Unsere erfahrenen Pflegefachpersonen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie pflegen Ihre Angehörigen und wir kümmern uns um den Rest. Die Kosten für den Kurs Pflegende Angehörige oder den Pflegehelfer Kurs SRK übernehmen wir.
Als Angehörige leisten Sie Grosses und wir unterstützen Sie dabei. Dieses Angebot ergänzt unseren regulären Spitex-Betrieb, so dass Sie jederzeit auf unser Team zählen können. Kombinierte Einsätze sind möglich: Sie pflegen zum Beispiel vier Tage in der Woche und wir übernehmen die restlichen Tage.
So ermöglichen Sie Ihren Angehörigen ein unabhängiges Leben zu Hause, mit fairer Entschädigung für Sie als Pflegende.
Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Vorgespräch, wir helfen gerne.
Voraussetzungen prüfen
In einem ersten Gespräch klären wir den Bedarf Ihrer Angehörigen ab und prüfen, ob die Voraussetzungen für Sie als Pflegende Person gegeben sind.
Pflegebedarf abklären
Wir erstellen eine Pflegeplanung und füllen die ärztliche Verordnung aus. Diese geht an den Hausarzt und anschliessend an die Krankenkasse.
Arbeitsvertrag abschliessen
Wir schliessen mit Ihnen einen Arbeitsvertrag ab. Die Entschädigung beträgt in der Regel zwischen 36 und 38 CHF brutto pro Stunde. Fehlende Kurse planen wir gemeinsam und übernehmen die Kosten.
Unterstützung nutzen
Sie pflegen Ihre Angehörigen mit der Unterstützung unseres diplomierten Pflegefachpersonals. Wir kommen regelmässig vorbei, teilen unsere Erfahrungen, geben praktische Tipps und stehen Ihnen bei schwierigen Situationen zur Seite. Sie sind nie allein.
Die Spitex-Leistungen werden von der öffentlichen Hand (Kanton), den Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherungen) sowie von den Klientinnen und Klienten finanziert.
Die Krankenkassen übernehmen alle Pflegeleistungen, die ärztlich verordnet und von den Krankenkassen anerkannt sind. Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nur dann unter die Zusatz-versicherung, wenn sie ärztlich verschrieben sind.
Falls ein berechtigter Anspruch besteht, werden ungedeckte Spitex-Kosten über die Ergänzungs-leistungen der AHV und IV zurückerstattet. Dauert die Krankheit länger an oder handelt es sich um Altersbeschwerden, kann bei der AHV-Zweigstelle eine Hilflosenentschädigung beantragt werden. Weitere Informationen: Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern.
Die vom Kanton geforderte Patientenbeteiligung wird allen Klientinnen und Klienten über 65 Jahre in Rechnung gestellt. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 15.35 am Tag. Dauern Pflegeleistungen weniger als 60 Minuten pro Tag, erfolgt die Verrechnung im Verhältnis zur Dauer der Leistung. Die Patienten- beteiligung wird den Klientinnen und Klienten direkt verrechnet. Sie wird von der Krankenkasse nicht übernommen.